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Vat Centre bietet VAT-Eintragungsdienst zum kleinen Preis von £ 50 an.
Unserer online Registrationsdienst ist ein Schritt zu Schritt Verfahren. Es ermöglicht es Ihnen Ihr Geschäft in U.K für VAT einzutragen. Unsere erfahrene Steuerberater stehen Ihnen zur Verfügung falls Sie Fragen haben. Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen bei der Vorbeireitung der VAT-Erklärung gemäß entspechende Gesetze und Regeln und sie antworten Ihre Anfragen gerne.
Der VAT-Eintragungsdienst schließt mitein:
- Schnelles Verfahren
Das ganzes Verfahren wird online durchgeführt und es dauert nur einige Minuten.
- Mühelos
Das ganze Verfahren ist sehr einfach und benutzerfreundlich mit Schrit zu Schritt Anweisungen.
Nachdem
die jährliche Umsatzeinkünfte einer UK Limited
eine £60,000 Schwelle erreicht haben, ist sie
verpflichtet sich beim HMRC (britische Steuerbehörde)
bezüglich Mehrwertsteuer (VAT) anzumelden.
Die HMRC verpflichtet alle
UK Firmen, sich für VAT registrieren zu lassen,
wenn es erwartet wird daß der Umsatz für das akltuelle
Jahr über den Schwellenbetrag hinausgeht.
Formations House hat einen
online VAT eRegistrierungsdienst für nur £50 im
Angebot
Was ist VAT, eigentlich?
VAT (Value Added Tax oder
Mehrwertsteuer) ist eine indirekte Steuer, die
auf den Verkauf von Waren bzw. Dienstleistungen
erhoben wird; daher wird VAT auch in manchen Ländern
(z.B. Australien, Canada, Neuseeland usw.) GST
(Goods and Services Tax oder Waren- und Dienstleistungesteuer)
genannt.
Indirekte Steuer wird so genannt,
weil sie nicht durch das Steuersubjekt an die
Finanzbehörde abgeführt wird, sondern durch einen
Dritten, den Steuerschuldner.
Es gibt mehrere Quellen
für die Erfindung der Mehrwertsteuer. Aus einigen
geht hervor, dass sie als taxe sur le valeur ajoutee
(TVA) durch einen französischen Beamten Maurice
Lauré in den 50ern erfunden wurde. Andere sehen
ihren Ursprung als Erfindung durch den Grafen
Brühl.
Besteuerbar sind dabei alle Lieferungen und sonstigen
Leistungen gegen Entgelt, die ein Unternehmer
im Rahmen seines Unternehmens im Inland ausführt.
Unternehmer ist jeder, der nachhaltig bestrebt
ist, Einnahmen zu erzielen (nicht Gewinnerzielungsabsicht!).
Entgelt ist alles, was der Empfänger (und / oder
ein Dritter) aufwenden muss, um die Leistung zu
erhalten, jedoch ohne die evtl. darin enthaltene
Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer.
Erhebungsformen
Bei der Umsatzsteuer
wird zwischen einer „Ist-” und einer „Sollbesteuerung”
unterschieden.
Istbesteuerung
Bei der Berechnung der
Steuer nach vereinnahmten Entgelten (Output Tax
bzw. Istbesteuerung ) ist die Grundlage für die
Erhebung das dem Unternehmer zugeflossene, also
das bei ihm tatsächlich eingegangene Entgelt.
Im Regelfall wird auch die Vorsteuer erst nach
tatsächlichem Abfluss gegengerechnet. Dies ist
allerdings nicht zwingend. Die Vorsteuer kann
schon bei Eingang einer ordnungsgemäßen Rechnung
berücksichtigt werden.
Sollbesteuerung
Die Sollbesteuerung
knüpft dagegen an die Leistungserbringung an.
Bei dieser Besteuerung wird also die Umsatzsteuer
zu einem Zeitpunkt abgeführt, zu dem der Rechnungsbetrag
(und damit auch die Umsatzsteuer) tatsächlich
noch nicht eingegangen sein muss. Das kann bei
Betrieben mit hohem Wertschöpfungspotential und
säumigen Kunden zu einem Liquiditätsengpass führen.
Allerdings kann der Unternehmer aber auch die
Vorsteuer berücksichtigen, obwohl er die Rechnung
evtl. noch nicht tatsächlich bezahlt hat. |