| 5. Gesellschafter:
Zur Gründung einer Private Limited sind zwei
Personen einen Direktor und einen Sekretär
erforderlich. Eine Person darf nicht gleichzeitig
als Direktor und Sekretär fungieren, wenn
die Firma nur einen Direktor hat.
Über den Direktor, Sekretär und Aktionäre
sollen Sie am Anfang entscheiden. Der Direktor
darf aber auch der einzige Aktionär der
Firma sein.
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